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   BGH, 07.03.1991 - V ZB 25/90   

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https://dejure.org/1991,2793
BGH, 07.03.1991 - V ZB 25/90 (https://dejure.org/1991,2793)
BGH, Entscheidung vom 07.03.1991 - V ZB 25/90 (https://dejure.org/1991,2793)
BGH, Entscheidung vom 07. März 1991 - V ZB 25/90 (https://dejure.org/1991,2793)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Revision - Berufung nach DDR-ZPO - Unbegründet zurückweisender Beschluß

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EVertr Art. 8 i. V.m. Anl. I Kap. III Sachg. A Abs. III Nr. 28 i; ZPO § 545; DDR-ZPO § 157 Abs. 3; DDR-ZPO § 160
    Zur Zulässigkeit der Revision gegen Beschlüsse nach § 157 Abs. 3 DDR-ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Revision gegen die Verwerfung der Berufung durch ein Berufungsgericht der DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1991, 624
  • MDR 1991, 667
  • NJ 1991, 318
  • VersR 1991, 601
  • WM 1991, 881
  • DtZ 1991, 244
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.12.1990 - IX ZB 93/90

    Statthaftigkeit einer zu Zeiten der ehemaligen DDR gegebenen Revision

    Auszug aus BGH, 07.03.1991 - V ZB 25/90
    Der Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 20. Dezember 1990, IX ZB 93/90, WM 1991, 207, entscheidet die Frage nicht abschließend, denn dort war über die Revision gegen einen im Zwangsvollstreckungsverfahren ergangenen Beschluß zu befinden.
  • OLG Dresden, 05.10.1994 - 5 U 98/93

    Herabsetzung des 2 zu 1 umgestellten Lieferpreises gemäß § 32 Abs. 2 DMBilG

    Entsprechend dieser eindeutigen Terminologie wurde auch der Begriff des "schwebenden Vertrages" in § 32 Abs. 2 DMBilG bis zur Entscheidung BGHZ 122, 32 nahezu einhellig dahin verstanden, daß ein schwebendes Geschäft, wenn die Sachleistung zum Stichtag schon erbracht ist, nicht gegeben ist (Scheffler/Heymann, DM-Eröffnungsbilanz, 1990, Rdn. 190; Budde/Forster, D-Mark-Bilanzgesetz, § 32 Rdn. 16; Wysocki, Die D-Mark-Eröffnungsbilanz 1990, 2. Aufl., S. 95; KG, WM 1991, 1645, 1647 = DtZ 1991, 244, 246; sowie Budde und Budde/Flüh in den genannten Besprechungen des Urteils des BezG Dresden; anders nur - ohne Begründung - Horn, Das Zivil- und Wirtschaftsrecht im neuen Bundesgebiet, 1. Aufl., S. 96).

    Aus diesen Bestimmungen ergab sich, daß es für die bis zum 1.7.1990 erbrachten Sachleistungen bei den alten Preisen verblieb (ausdrücklich geregelt für die vor dem 1.7.1990 erbrachten Teilleistungen und im Wege des Gegenschlusses abzuleiten aus der Vorschrift des letzten Satzes, daß nur für die Lieferungen und Leistungen nach dem 1.7.1990 die Preisbildung nach den neuen preisrechtlichen Grundsätzen erfolgen sollte; vgl. KG, WM 1991, 1645, 1647 = DtZ 1991, 244, 246).

  • BGH, 11.11.1991 - II ZR 256/90

    Revision gegen Berufungsabweisung durch DDR-Bezirksgericht als sofortige

    Zu diesen Vorschriften gehören nicht allein diejenigen, die im Vergleich zu den in der ehemaligen DDR geltenden Bestimmungen die Anforderungen an die Rechtsmitteleinlegung verschärfen mit der Folge, daß eine ursprünglich zulässige Revision unzulässig wird (vgl. zu 546 ZPO BGH, Beschl. v. 7. März 1991 - V ZB 25/90, WM 1991, 881 f. - ZIP 1991, 624), sondern grundsätzlich auch diejenigen, die den Zugang zum Rechtsmittelgericht erleichtern.
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